Was ist eine Soundkarte und wie ist sie zollamtlich zu erfassen? Hier die Lösung: "Zusammengesetzte elektronische Schaltungen, die automatische Datenverarbeitungsanlagen und ihre Einheiten in die Lage versetzen, Tonsignale zu verarbeiten (Soundkarten), sind in der Pos. 8471 der kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1153/97 der Kommission vom 24.6.97 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif einzureihen."
Anmerkung: Wenn ich Soundkarte wäre und aus dem Ausland käme, würde ich meine Funktion zumindest vorübergehend einstellen, damit ich darüber nachdenken kann, was man überhaupt von mir will. Urt.: EuGH 7.6.2001, Rs C-479/99