Aus der Reihe Tut-gut-sich-das-wieder-einmal-bewusst-zu-machen:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aeussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewaehrleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Grundgesetz Artikel 5 §1